BESCHLUSS
1. Der Antrag wird abgelehnt.
2. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
3. Der Streitwert wird auf 3.750,00 EUR festgesetzt.
I.
Der Antragsteller wurde am ... 2005 als Führer eines Kraftfahrzeuges einer grenzpolizeilichen Kontrolle unterzogen. Gemäß dem Bericht der Grenzpolizei verlief ein durchgeführter Urin-Vortest positiv auf Amphetamine. Der Antragsteller habe hierbei angegeben, dass er keine Drogen konsumiert habe, er habe lediglich zwei Antibiotikatabletten gegen Kopfschmerzen eingenommen. Diese habe er von einer ihm unbekannten Person erhalten.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|