VG Augsburg - Beschluss vom 31.01.2006 Au 3 K 05.870
Normen:
EG Art. 234 ; FeV § 28 ; Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein in der Fassung der Richtlinie 97/26/EG des Rates vom 2. Juni 1997 Art. 8 ; VwGO § 94 ;
Straßenverkehrsrecht: Aberkennung einer EU-Fahrerlaubnis, Verfahrensaussetzung
VG Augsburg, Beschluss vom 31.01.2006 - Aktenzeichen Au 3 K 05.870
DRsp Nr. 2007/8066
Straßenverkehrsrecht: Aberkennung einer EU-Fahrerlaubnis, Verfahrensaussetzung
Das Verfahren wird bis zu einer Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften über die mit Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 4. Mai 2005 (M 6a K 04.1, NJW 2005, 2800) erfolgte Vorlage der Frage der Vereinbarkeit mit europäischem Recht einer auf § 28 Abs. 4 Nr. 3 und Abs. 5FeV gestützten Aberkennung des Rechts, von einer nach Ablauf der Sperrfrist erworbenen EU-Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen, ausgesetzt.
Normenkette:
EG Art. 234 ; FeV § 28 ; Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein in der Fassung der Richtlinie 97/26/EG des Rates vom 2. Juni 1997 Art. 8 ; VwGO § 94 ;
Gründe:
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