OVG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 27.06.2024
3 M 107/24
Normen:
FZV § 5; StVZO § 29 Abs. 7 S. 4;
Vorinstanzen:
VG Halle, vom 21.05.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 1 B 109/24

Stilllegung eines Kraftfahrzeugs

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.06.2024 - Aktenzeichen 3 M 107/24

DRsp Nr. 2024/9575

Stilllegung eines Kraftfahrzeugs

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle - 1. Kammer - vom 21. Mai 2024 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 1.250,00 € festgesetzt.

Normenkette:

FZV § 5; StVZO § 29 Abs. 7 S. 4;

Gründe

I. Die zulässige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle - 1. Kammer - vom 21. Mai 2024, deren Prüfung gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO auf die dargelegten Gründe beschränkt ist, hat in der Sache keinen Erfolg.