Der Antragsteller ist seit dem 26. Februar 2004 Halter des streitigen Kraftfahrzeugs des südkoreanischen Herstellers KIA mit der Verkaufsbezeichnung SORENTO und dem amtlichen Kennzeichen xxx. Aus dem Fahrzeugschein ergibt sich die verkehrsrechtliche Fahrzeugart "Pkw geschlossen" mit dem Ergänzungshinweis: Das Fahrzeug ist technisch ein Kombinationskraftwagen. Der Fahrzeugschein enthält folgende weitere Daten: Erstzulassung 26.02.2004, Dieselmotor, Hubraum 2497 ccm, zulässiges Gesamtgewicht 2810 kg, fünf Sitzplätze.
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