Steuerbefreiung eines Futtermischwagens bei der Kraftfahrzeugsteuer
FG München, Urteil vom 03.05.2006 - Aktenzeichen 4 K 1153/04
DRsp Nr. 2006/20824
Steuerbefreiung eines Futtermischwagens bei der Kraftfahrzeugsteuer
Ein Futtermischwagen mit Silofräse, sog. Monofeeder Combi, ist von der Kraftfahrzeugsteuer nach § 3 Nr. 7 KraftStG befreit, weil in Deutschland ein Einsatz dieses Fahrzeugs in der gewerblichen Viehwirtschaft praktisch nicht in Frage kommt.
Normenkette:
KraftStG § 3 Nr. 7 ;
Tatbestand:
I.
Streitig ist, ob ein Futtermischwagen nach § 3 Nr. 7 Buchst. a des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) steuerbefreit ist. Die Streitsache befindet sich im 2. Rechtszug.
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