I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Gießen vom 2. September 2021 wird zurückgewiesen.
II. Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird zugelassen.
IV. Der Streitwert wird auf 5.000 € festgesetzt.
Die Beteiligten streiten im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens über das Bestehen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses der Beigeladenen bezüglicher deren Tätigkeit als Ärztin.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|