Autoren: Schaefer/Urbanik |
In der Literatur und Rechtsprechung werden verschiedene Verfahren abgehandelt, die eine Geschwindigkeitsmessung stören, technisch unmöglich machen oder aber verhindern sollen:
Beschädigen der Messanlage; |
Reflektoren; |
Verwenden eines Radarwarngeräts; |
Warnung durch Passanten; |
Warnung durch Lichthupe entgegenkommender Fahrzeuge; |
Gegenblitzanlage. |
Bei der Beschädigung der Messanlage wird entweder
die Sachsubstanz der Messanlage beschädigt oder zerstört |
oder aber Photo- und Blitzlinsen bzw. -fenster durch Verschmutzen, Überkleben oder anderweitig funktionsuntauglich gemacht. |
Die Reflektoren haben den Zweck, das Blitzlicht der Überwachungsanlage (Geschwindigkeits-, Abstand-, Rotlichtmessung) zu reflektieren, damit auf dem Beweisfoto eine Überstrahlung auftritt, die entweder das Kennzeichen oder den Fahrer unkenntlich macht. Bildbearbeitungsprogramme können diesen Effekt meist umkehren.
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