Auf die Berufung der Klägerin wird das am 01. Juli 1997 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld abgeändert.
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 20.000,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 29. Dezember 1995 zu zahlen.
Es wird festgestellt, daß die Beklagten verpflichtet sind, als Gesamtschuldner der Klägerin jeden weiteren immateriellen Schaden aus dem Unfallereignis vom 01. Mai 1993 zu ersetzen.
Die Kosten der ersten Instanz tragen die Klägerin zu 1/3, die Beklagten zu 2/3.
Die Kosten der zweiten Instanz tragen die Klägerin zu 3/10 und die Beklagten zu 7/10.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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