SchlHOLG - Beschluß vom 06.01.1995 (9 W 219/94) - DRsp Nr. 1996/3895
SchlHOLG, Beschluß vom 06.01.1995 - Aktenzeichen 9 W 219/94
DRsp Nr. 1996/3895
Legt der Kl gegen ein Grundurteil, das die Klageanträge zu 30 % dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt hat, Berufung ein, um eine höhere Haftungsquote zu erreichen, und hat er damit zu weiteren 20 % Erfolg, so liegt in Höhe dieser 20 % eine Zurückverweisung i.S.d. § 15BRAGO vor.