I.
Der Kläger nimmt die Beklagte auf Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls in Anspruch, der sich am 23. Dezember 2002 neben seinem Imbissstand in der Straße "..." in O1 ereignet haben soll.
Der Kläger hat behauptet, der Zeuge Z1 sei mit seinem damals bei der Beklagten versicherten PKW nebst Anhänger aus Unachtsamkeit rückwärts gegen die rechte Seite seines neben dem Imbissstand abgestellten X gestoßen. Dabei sei ihm ein Schaden in Höhe von insgesamt 9.520,97 entstanden.
Die Beklagte hat bestritten, dass es überhaupt in der angegebenen örtlichkeit zum angegebenen Zeitpunkt zu dem behaupteten Kollisionsgeschehen gekommen sei. Falls doch, sei von einem gestellten Unfall auszugehen.
Wegen der Einzelheiten wird auf die tatsächlichen Feststellungen des angefochtenen Urteils (Bl. 278 - 280 d. A.) Bezug genommen.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|