Der Beklagte zu 1) war Halter und Fahrer des Fahrzeugs mit dem polizeilichen Kennzeichen ... . Mit diesem Fahrzeug verursachte er am 03. September 1994 einen Verkehrsunfall. Er fuhr auf das vor ihm vor der auf "Rot" geschalteten Ampel wartende Fahrzeug der Klägerin auf. Die Klägerin befand sich auf dem Beifahrersitz ihres Fahrzeugs. Sie erlitt durch den Unfall Verletzungen an der Wirbelsäule.
Die Beklagte zu 2) ist die hinter dem Beklagten stehende Versicherung.
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