I. Auf die Berufung des Klägers wird das am 10 Februar 1984 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Hannover teilweise geändert und wie folgt neu gefaßt:
1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, dem Kläger 18 000,- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 15. November 1983 zu zahlen, abzüglich am 17. November 1983 gezahlter 11 000,- DM.
2. Es wird festgestellt, daß die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger allen zukünftigen materiellen Schaden aus dem Unfall vom 8. Februar 1979 (über bereits anerkannte 50 % hinaus) zu 75 % zu ersetzen, es sei denn, die Ersatzansprüche sind auf öffentlich-rechtliche Versicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|