I.
Das Amtsgericht Bielefeld hat den Betroffenen wegen (fahrlässigen ) Nichtbeachtens des Rotlichts einer Lichtzeichenanlage gemäß § 24 StVG i.V.m. §§ 37 Abs. 2 Ziffer 1, 49 Abs. 3 Ziffer 2 StVO zu einer Geldbuße von 125,- Euro und einem Fahrverbot von 1 Monat verurteilt.
Gegen dieses Urteil wendet sich der Betroffene mit seiner Rechtsbeschwerde, die er mit der Verletzung materiellen Rechts näher begründet hat.
Die Generalstaatsanwaltschaft hat beantragt, das Urteil des Amtsgerichts Bielefeld mit den Feststellungen aufzuheben.
II.
Die zulässige Rechtsbeschwerde hat zumindest vorläufig Erfolg. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zu einer Zurückverweisung der Sache an das Amtsgericht Bielfeld.
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