OLG Karlsruhe - Beschluss vom 31.10.2023
2 ORbs 35 Ss 425/23
Normen:
GG Art. 103 Abs. 1; OWiG § 80 Abs. 1 Nr. 2;
Vorinstanzen:
AG Freiburg, vom 06.12.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 550 Js 8453/22

Reichweite des Anspruchs auf Einsicht in nicht bei den Akten befindliche Messunterlagen bezüglich einer Geschwindigkeitsmessung; Erteilung des Eichsiegels

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.10.2023 - Aktenzeichen 2 ORbs 35 Ss 425/23

DRsp Nr. 2024/6892

Reichweite des Anspruchs auf Einsicht in nicht bei den Akten befindliche Messunterlagen bezüglich einer Geschwindigkeitsmessung; Erteilung des Eichsiegels

1. Der Anspruch auf Einsicht in nicht bei den Akten befindliche Messunterlagen ist zwar Teil des Rechts auf ein faires Verfahren. Wird ein darauf gerichteter (zulässiger) Antrag aber übergangen oder mit nicht auf das Gesetz rückführbarer Begründung abgelehnt, liegt darin auch ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör. 2. Den Eichvorgang betreffende Unterlagen sind ohne Relevanz für die Überprüfung des Messergebnisses, weil mit der Erteilung des Eichsiegels das ordnungsgemäße Funktionieren des Messgeräts amtlich bescheinigt wird. 3. Jedenfalls bei einer dauerhaften Beschilderung ist regelmäßig auszuschließen, dass sie nicht auf eine behördliche Anordnung zurückgeht.

Tenor

1. Der Antrag des Betroffenen, gegen das Urteil des Amtsgerichts Freiburg im Breisgau vom 06.12.2022 die Rechtsbeschwerde zuzulassen, wird als unbegründet verworfen.

2. Der Betroffene hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

Normenkette:

GG Art. 103 Abs. 1; OWiG § 80 Abs. 1 Nr. 2;

Gründe