OVG Saarland - Beschluß vom 29.01.1996 (9 W 63/95) - DRsp Nr. 1997/6116
OVG Saarland, Beschluß vom 29.01.1996 - Aktenzeichen 9 W 63/95
DRsp Nr. 1997/6116
»Steht für den deutschen Kraftfahrzeugverkehr fest, daß ein deutscher Kraftfahrer gem. § 15 b Abs. 1StVZO ungeeignet ist, so ist ein auf der Grundlage des § 4IntKfzVO ausgestellter ausländischer Führerschein gem. § 11 Abs. 2IntKfzVO von der deutschen Straßenverkehrsbehörde dahingehend einzuschränken, daß dieser im Inland nicht gültig ist.«