OVG Rheinland-Pfalz - Beschluß vom 23.09.1998 (7 B 12016/98 - 12178/98) - DRsp Nr. 2000/1672
OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 23.09.1998 - Aktenzeichen 7 B 12016/98 - 12178/98
DRsp Nr. 2000/1672
Ein Fahrerlaubnisinhaber, der seinen Führerschein verloren hat, hat einen Anspruch auf Ausstellung einer Ersatzurkunde; dabei kann ohne das Vorliegen von Umständen, die den sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis rechtfertigen würden, kein Eignungsnachweis verlangt werden.