OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 29.11.1995 22 A 210/95
Normen:
KAG NW § 2 Abs. 3 ;
Fundstellen:
DAR 1996, 72
OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 29.11.1995 (22 A 210/95) - DRsp Nr. 1996/29503
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.11.1995 - Aktenzeichen 22 A 210/95
DRsp Nr. 1996/29503
1. Eine Satzung, nach der Mobilheime, CampingÄ oder Wohnwagen sowie Wohnmobile der Zweitwohnungssteuer unterliegen, bedarf der Genehmigung nach dem KAGÄNW.2. Bei diesen Fahrzeugen handelt es sich, auch wenn sie nicht nur vorübergehend abgestellt sind, nicht um Wohnungen.