I. Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen einer fahrlässig begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit namentlich Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 38 km/h zu einer Geldbuße in Höhe von 75,00 Euro verurteilt und ein Fahrverbot von einem Monat verhängt.
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