Das Amtsgericht hat gegen die Betroffene wegen fahrlässiger Überschreitung der innerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um mindestens 50 km/h - unter Absehen von der Verhängung eines Fahrverbotes - eine Geldbuße von 500,-- DM festgesetzt.
Die Messung der Geschwindigkeit erfolgte mit einem zugelassenen und geeichten Laser-Geschwindigkeitsmeßgerät von Typ LAVEG des Herstellers Jenoptik GmbH in Jena.
Gegen dieses Urteil richtet sich die Rechtsbeschwerde der Betroffenen, mit der die Verletzung formellen und materiellen Rechts gerügt wird.
Das form- und fristgerecht eingelegte Rechtsmittel ist nicht begründet.
I.
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