OLG Oldenburg - Urteil vom 07.01.1997 (12 U 69/96) - DRsp Nr. 1998/1438
OLG Oldenburg, Urteil vom 07.01.1997 - Aktenzeichen 12 U 69/96
DRsp Nr. 1998/1438
Eine darlehengewährende Bank ist verpflichtet, sich selbst um die bestmögliche Verwertung des von ihr finanzierten, an sie sicherungsübereigneten Leasingfahrzeugs zu bemühen; eine Veräußerung an einen Händler zum Händlereinkaufspreis mit der Folge, daß der Händlerabschlag zu Lasten des Sicherungsgebers geht, scheidet aus.