Das Amtsgericht Osnabrück hat gegen den Betroffenen wegen fahrlässigen Überschreitens der innerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 32 km/h eine Geldbuße von 280,-- DM sowie ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Der Betroffene befuhr am 2. August 1994 gegen 19.35 Uhr mit seinem Pkw in Osnabrück die ... stadtauswärts. In Höhe des Hauses ... wurde mit einem Radargerät der Marke Traffipax Speedophot ordnungsgemäß eine vorwerfbare Geschwindigkeit von 82 km/h gemessen. Auf der in Fahrtrichtung gesehen rechten Straßenseite befinden sich mehrere Wohnhäuser sowie eine Schule. Es handelt sich um einen Unfallschwerpunkt. Die Entfernung vom Meßpunkt zur Ortsausgangstafel betrug ca. 100 Meter.
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