OLG Oldenburg - Beschluß vom 02.05.1996 (Ss 56/96) - DRsp Nr. 1996/22546
OLG Oldenburg, Beschluß vom 02.05.1996 - Aktenzeichen Ss 56/96
DRsp Nr. 1996/22546
Wird eine Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren zur Nachtzeit durchgeführt und ist deshalb die Einhaltung eines gleichbleibenden Abstandes besonders schwierig, so bedarf es besonderer Feststellungen in den Urteilsgründen über die Beleuchtungsverhältnisse und Orientierungspunkte, die die Zuverlässigkeit der zur Nachtzeit erfolgten Messung erkennen lassen.