OLG Oldenburg - 01.03.1994 (5 U 127/93) - DRsp Nr. 1996/29484
OLG Oldenburg, vom 01.03.1994 - Aktenzeichen 5 U 127/93
DRsp Nr. 1996/29484
1. Schadensersatz nach fehlerhafter Begutachtung im Rahmen einer Unterbringung nach dem NdsPsychKG (hier: fortschreitende Hirnatrophie statt vorübergehender seelischer Störung) wegen sonst unterbliebener Vermögensübertragung.2. Die Pflicht zur fehlerfreien Diagnostik obliegt den Ärzten als Amtspflicht auch dem Patienten gegenüber.