OLG München - Urteil vom 28.01.1994 (10 U 5785/93) - DRsp Nr. 1995/3803
OLG München, Urteil vom 28.01.1994 - Aktenzeichen 10 U 5785/93
DRsp Nr. 1995/3803
1. Das Nichtbemerken oder Nichtbeachten von Prodromalerscheinungen (Vorzeichen) der Ermüdung seitens des Kraftfahrers ist zwar fahrlässig, nicht aber grob fahrlässig, wenn die Fahrt nach ausreichendem Schlaf angetreten wurde.2. Eine dem Versicherungsnehmer vorwerfbare Obliegenheitsverletzung liegt nicht vor, wenn dieser infolge "Einnickens" am Steuer das Entstehen eines Fremdschadens durch Umfahren eines Schneestabes und Streifen eines Leitpflocks nicht bemerkt hat.