OLG München - 13.01.1994 (1 U 5659/93) - DRsp Nr. 1995/4006
OLG München, vom 13.01.1994 - Aktenzeichen 1 U 5659/93
DRsp Nr. 1995/4006
1. Ein vorbeugendes Streuen vor Eintritt der Glätte an innerörtlichen gefährlichen und verkehrsbedeutenden Stellen ist nur unter ganz besonderen Umständen ausnahmsweise zu fordern.2. Ein Streuen kann nicht innerhalb von 15 Minuten seit Glättebeginn gefordert werden.