OLG Köln - Urteil vom 27.01.1998 (9 U 36/97) - DRsp Nr. 1999/1787
OLG Köln, Urteil vom 27.01.1998 - Aktenzeichen 9 U 36/97
DRsp Nr. 1999/1787
Das Ablehnungsschreiben mit der Belehrung über die Ausschlußfrist des § 12 Abs. 3VVG muß demjenigen übersandt werden, der nach dem Kenntnisstand des Versicherers zu diesem Zeitpunkt Inhaber der Forderung ist und Ansprüche erhoben hat.