OLG Köln - Urteil vom 09.01.1996 (9 U 58/95) - DRsp Nr. 1996/29820
OLG Köln, Urteil vom 09.01.1996 - Aktenzeichen 9 U 58/95
DRsp Nr. 1996/29820
Es ist dem Versicherer nach Treu und Glauben verwehrt, sich auf Leistungsfreiheit wegen unbefugter Befriedigung des Anspruchstellers durch den Versicherungsnehmer zu berufen, wenn er zuvor dem Grunde nach seine Eintrittspflicht durch teilweise Schadenregulierung anerkannt und ausschließlich gegen die Höhe der Haftpflichtforderung Einwendungen erhoben hat.