Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts (§§ 3 Abs. 3 Nr. 1, 49 Abs. 1 Nr. 3 StVO i.V.m. § 24 StVG) zu einer Geldbuße von 200,-- DM verurteilt und ihm gemäß § 25 StVG für die Dauer eines Monats verboten, Kraftfahrzeuge aller Art im Straßenverkehr zu führen.
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