Das Amtsgericht hat durch Beschluß vom 17.11.1993 gegen die Betroffenen wegen vorsätzlich falschen Parkens Geldbußen von je 30,-- DM festgesetzt. Gegen diesen Beschluß richten sich die Rechtsbeschwerden beider Betroffener, mit denen Verletzung formellen und materiellen Rechts gerügt wird.
Die Rechtsbeschwerden sind nicht zulässig.
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