Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen Überschreitens der durch Verkehrszeichen 274 auf 50 km/h beschränkten zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb einer geschlossenen Ortschaft um 47 km/h zu einer Geldbuße von 200,00 DM verurteilt und ein Fahrverbot von einem Monat angeordnet. Mit der Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird Verletzung materiellen und formellen Rechts gerügt.
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