OLG Köln - 23.08.1985 (Ss 465/85) - DRsp Nr. 1994/12409
OLG Köln, vom 23.08.1985 - Aktenzeichen Ss 465/85
DRsp Nr. 1994/12409
Wird der Verteidiger in der Hauptverhandlung vom Gericht zurückgewiesen, weil er nicht ordnungsgemäß gekleidet ist, muß die Verhandlung auf den Antrag des Angeklagten zumindest für kurze Zeit unterbrochen werden, um dem Angeklagten Gelegenheit zu geben, die neue Situation mit seinem Verteidiger zu besprechen.