OLG Köln vom 09.01.1996
9 U 359/94
Normen:
AKB § 12 ;
Fundstellen:
SP 1996, 144

OLG Köln - 09.01.1996 (9 U 359/94) - DRsp Nr. 1996/29819

OLG Köln, vom 09.01.1996 - Aktenzeichen 9 U 359/94

DRsp Nr. 1996/29819

1. Für das notwendige äußere Bild für eine Fahrzeugentwendung ist der Nachweis des letzten Abstellens des Kfz vor dem Verschwinden erforderlich. 2. Dazu reicht es nicht aus, daß ein Zeuge das Fahrzeug zu irgendeinem Zeitpunkt abgestellt oder abgestellt gesehen hat und die Möglichkeit naheliegt oder offenbleibt, daß der Versicherungsnehmer mit dem Kfz zu einem späteren Zeitpunkt aus welchen Gründen auch immer nochmals gefahren ist.

Normenkette:

AKB § 12 ;
Fundstellen
SP 1996, 144