OLG Koblenz - Beschluß vom 15.02.1994 (1 Ss 41/94) - DRsp Nr. 1995/3701
OLG Koblenz, Beschluß vom 15.02.1994 - Aktenzeichen 1 Ss 41/94
DRsp Nr. 1995/3701
Rechtliches Gehör ist versagt, wenn das AG in einer Hauptverhandlung - in der der Betroffene erlaubter Weise gem. § 74 Abs. 1OWiG nicht erschien und nicht vertreten war - einen Sachverständigen anhört und dessen Gutachten zu seinen Ungunsten verwertet, ohne daß der Betroffene oder sein Verteidiger von der Benutzung dieses Beweismittels zuvor unterrichtet worden war.