OLG Hamm - Urteil vom 21.02.1996 (20 U 238/95) - DRsp Nr. 1997/1677
OLG Hamm, Urteil vom 21.02.1996 - Aktenzeichen 20 U 238/95
DRsp Nr. 1997/1677
Kommt bei Gebrauchsüberlassung an einen Dritten mit zumindest gleicher Wahrscheinlichkeit auch eine nicht versicherte Unterschlagung in Betracht, ist der Minimalbeweis eines Kfz-Diebstahls nicht erbracht.