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Rechtsprechung
1985
Sonstige
OLG
OLG Hamm
OLG Hamm - Urteil vom 20.05.1985
20 W 15/85
Normen:
AKB
§
3
Abs.
4
;
Fundstellen:
VersR 1986, 758
ZfS 1986, 311
OLG Hamm - Urteil vom 20.05.1985 (20 W 15/85) - DRsp Nr. 1994/10734
OLG Hamm,
Urteil
vom 20.05.1985
- Aktenzeichen 20 W 15/85
DRsp Nr. 1994/10734
Bei einer Sicherungsabtretung bleibt die Klagebefugnis beim Versicherungsnehmer.
Normenkette:
AKB
§
3
Abs.
4
;
Fundstellen
VersR 1986, 758
ZfS 1986, 311
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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