OLG Hamm - Beschluß vom 28.06.1996 (2 Ss OWi 640/96) - DRsp Nr. 1996/30574
OLG Hamm, Beschluß vom 28.06.1996 - Aktenzeichen 2 Ss OWi 640/96
DRsp Nr. 1996/30574
Hat der Betroffene unwiderlegt irrig Umstände angenommen, bei deren Vorliegen die Voraussetzungen des § 16OWiG gegeben gewesen wären, so ist es gerechtfertigt, nicht von einem Regelfall des qualifizierten Rotlichtverstoßes auszugehen.