OLG Hamm - Beschluß vom 17.02.1998 (2 Ss OWi 11/97) - DRsp Nr. 1998/10108
OLG Hamm, Beschluß vom 17.02.1998 - Aktenzeichen 2 Ss OWi 11/97
DRsp Nr. 1998/10108
»1. Einen Rotlichtverstoß begeht auch derjenige, der auf einer mit einem Linksabbiegerpfeil versehenen Fahrspur bei Grün in eine Kreuzung eingefahren ist, diese dann aber geradeausfahrend passiert hat, obwohl das für Geradeausfahrer geltende Lichtzeichen beim Erreichen der Haltlinie Rotlicht zeigte.2. Es besteht keine Veranlassung, Führer von Leichtkrafträdern von der Verhängung eines Fahrverbots grundsätzlich auszunehmen.«