OLG Hamm - Beschluß vom 08.01.1993
2 Ss OWi 1097/92
Normen:
OWiG § 47 Abs. 2 ;
Fundstellen:
ZfS 1993, 285

OLG Hamm - Beschluß vom 08.01.1993 (2 Ss OWi 1097/92) - DRsp Nr. 1994/10346

OLG Hamm, Beschluß vom 08.01.1993 - Aktenzeichen 2 Ss OWi 1097/92

DRsp Nr. 1994/10346

Die Einstellung des Verfahrens gegen den verbotswidrig Parkenden ist sachgerecht, wenn die Verwaltungsbehörde zunächst stillschweigend verbotswidriges Parken geduldet hat und der Betroffene keine Möglichkeit hatte, sich auf das geänderte Sanktionsverhalten einzustellen und den verbotswidrigen Zustand alsbald zu beseitigen.

Normenkette:

OWiG § 47 Abs. 2 ;
Fundstellen
ZfS 1993, 285