OLG Hamm - Beschluß vom 05.02.1985 (23 W 525/84) - DRsp Nr. 1994/10747
OLG Hamm, Beschluß vom 05.02.1985 - Aktenzeichen 23 W 525/84
DRsp Nr. 1994/10747
Die Tätigkeit eines Rechtsanwalts in eigener Sache unterliegt seit dem 01.01.1980 nur dann der Mehrwertsteuer, deren Erstattung auch nur dann verlangt werden kann, wenn der Rechtsanwalt in einer privaten Angelegenheit tätig geworden ist.