I.
Das Amtsgericht Meschede hat durch das angefochtene Urteil gegen den Betroffenen eine Geldbuße von 330,00 Euro und - unter Gewährung von Vollstreckungsaufschub gemäß § 25 Abs. 2 a StVG - ein einmonatiges Fahrverbot verhängt.
Das Amtsgericht hat im wesentlichen folgende Feststellungen getroffen:
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