Der Amtsrichter hat den Betroffenen wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaft zu ein Geldbuße von 75,00 DM verurteilt. Nach den Feststellungen befuhr der Betroffene am 07.02.1992 mit einem PKW die ... in ... Dabei wurde die Geschwindgkeit seines Fahrzeugs mit einem ordnungsgemäß bedienten und arbeitenden Meßgerät der Marke ... gemessen. Die Messung ergab einen Wert von 74 km/
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