OLG Hamm - 20.01.1997 (6 U 139/96) - DRsp Nr. 1998/18045
OLG Hamm, vom 20.01.1997 - Aktenzeichen 6 U 139/96
DRsp Nr. 1998/18045
Erklärt der mit Kfz-Versicherungen vertraute Versicherungsnehmer gegenüber der Versicherungsagentur, er wolle die bestehende Vollkaskoversicherung mit 650 DM Selbstbeteiligung aufgeben, und erhält er daraufhin einen Änderungsantrag, den er unterschreibt und zurücksendet, und sodann einen Nachtrag mit Prämienrückerstattung, wobei sich sowohl aus dem Änderungsantrag als auch aus dem Nachtrag ergibt, daß die Vollkaskoversicherung einschließlich der Teilkaskoversicherung fortfällt, so scheidet eine Einstandspflicht aus der Teilkaskoversicherung bei Diebstahl des Kfz unter dem Gesichtspunkt versicherungsvertraglicher Vertrauenshaftung aus.