OLG Hamm - 17.01.1994 (6 U 83/93) - DRsp Nr. 1996/29450
OLG Hamm, vom 17.01.1994 - Aktenzeichen 6 U 83/93
DRsp Nr. 1996/29450
Wer sich der vorläufigen Festnahme zum Zweck der Blutprobe durch einen Polizeibeamten widersetzt, obwohl der dringende Verdacht besteht, daß er unter Alkoholeinfluß ein Kfz geführt hat, ist für den Schaden verantwortlich, den der Beamte dabei erleidet. Er handelt schuldhaft, wenn er sich widersetzt, obwohl er die Umstände, die den Verdacht begründen, kennt; darauf, ob er die Straftat tatsächlich begangen hat, kommt es nicht an.