OLG Frankfurt/Main - 16.02.1994 (28 U 50/93) - DRsp Nr. 1995/9731
OLG Frankfurt/Main, vom 16.02.1994 - Aktenzeichen 28 U 50/93
DRsp Nr. 1995/9731
1. Bei der Abrechnung eines vorzeitig beendeten Leasingvertrags, der eine vorschüssige Zahlung der Leasingraten vorsah, ist die wirtschaftsmathematische Formel für vorschüssige Rentenbarwerte anzuwenden (hier: Kosiol, Finanzmathematik).2. Legt der Leasinggeber seine Kalkulationsgrundlagen nicht offen, so sind seine ersparten Aufwendungen zu schätzen (OLG Köln VersR 1992, 242: zu seinen Lasten).