OLG Düsseldorf - Urteil vom 10.01.1985 (6 U 97/84) - DRsp Nr. 1994/9188
OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.01.1985 - Aktenzeichen 6 U 97/84
DRsp Nr. 1994/9188
Hat der Verkäufer eines Kraftfahrzeugs bei der Generalüberholung des Motors auch die Haupt- und Pleuellager erneuert und dabei die Pleuel-Halbschaden nicht jeweils zu den zugehörigen Pleueln montiert, so haftet der Verkäufer für einen Motorschaden, der infolge des Montagefehlers bei dem bestimmungsgemäßen Gebrauch entsteht, nicht aus unerlaubter Handlung.