Das Amtsgericht hat gegen den Betroffenen wegen einer fahrlässig begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit nach §§ 26 Abs. 1, 49 StVO, 24 StVG eine Geldbuße von 100,-- DM festgesetzt. Dagegen richtet sich die Rechtsbeschwerde des Betroffenen, deren Zulassung er beantragt. Er rügt die Verletzung formellen und materiellen Rechts.
Der zulässige Antrag erweist sich in der Sache als unbegründet.
I.
Das Amtsgericht hat festgestellt:
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