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Rechtsprechung
1994
Sonstige
OLG
OLG Düsseldorf
OLG Düsseldorf - Beschluß vom 12.01.1994
2 Ws 593/93
Normen:
StPO
§
464
;
Fundstellen:
StV 1994, 493
StV 1995, 146
ZfS 1995, 32
OLG Düsseldorf - Beschluß vom 12.01.1994 (2 Ws 593/93) - DRsp Nr. 1995/1452
OLG Düsseldorf,
Beschluß
vom 12.01.1994
- Aktenzeichen 2 Ws 593/93
DRsp Nr. 1995/1452
Wird der Angeklagte "auf Kosten der Staatskasse" freigesprochen, so bedeutet dies, daß die Staatskasse auch die notwendigen Auslagen zu tragen hat.
Normenkette:
StPO
§
464
;
Fundstellen
StV 1994, 493
StV 1995, 146
ZfS 1995, 32
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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