OLG Düsseldorf - Beschluß vom 05.01.1994 (2 Ws 632/93) - DRsp Nr. 1995/3756
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 05.01.1994 - Aktenzeichen 2 Ws 632/93
DRsp Nr. 1995/3756
Das Zufahren auf eine Zeugin und das begleitende Fahren im Schrittempo neben einer auf dem Bürgersteig gehenden 10jährigen Zeugin können sich - im Zusammenhang weiterer Umstände - als unlauteres Einwirken auf Beweispersonen darstellen.