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Rechtsprechung
1995
Sonstige
OLG
OLG Düsseldorf
OLG Düsseldorf vom 28.03.1995
4 W 16/95
Normen:
ZPO
§
91
;
Fundstellen:
VersR 1996, 1124
ZfS 1996, 430
OLG Düsseldorf - 28.03.1995 (4 W 16/95) - DRsp Nr. 1997/1645
OLG Düsseldorf,
vom 28.03.1995
- Aktenzeichen 4 W 16/95
DRsp Nr. 1997/1645
Gutachterkosten, die ein Versicherer vor Beginn des Rechtsstreits aufwendet, sind im allgemeinen nicht notwendige Prozeßkosten i.S.v. §
91
Abs.
1
ZPO
.
Normenkette:
ZPO
§
91
;
Fundstellen
VersR 1996, 1124
ZfS 1996, 430
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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