OLG Düsseldorf - 22.04.1996 (1 U 60/95) - DRsp Nr. 1997/1628
OLG Düsseldorf, vom 22.04.1996 - Aktenzeichen 1 U 60/95
DRsp Nr. 1997/1628
1. Bei Personenschäden, die durch Verkehrsunfälle entstanden sind, steht regelmäßig die Ausgleichsfunktion des Schmerzensgeldes derart im Vordergrund, daß der Genugtuungsfunktion keine eigenständige Bedeutung mehr zukommt. 2. Zur Bemessung des Schmerzensgeldes bei einem Ohrgeräusch als Dauerschaden nach einem Verkehrsunfall (hier: 6000 DM).